Restrukturierungen nach dem StaRUG auf Kosten der Gesellschafter
Mi., 25. Sept.
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Ein neues Restrukturierungsübernahmerecht ante portas?
Time & Location
25. Sept. 2024, 19:00
GALLERY, Osakaallee 20, 20457 Hamburg, Germany
About the event
Die Restrukturierung der LEONI AG unter Einsatz der neuen Instrumente aus dem Werkzeugkasten des StaRUG hat ihren Platz in den Annalen des StaRUG sicher. Es folgten vergleichbare Restrukturierungen u.a. Spark Networks und Softline AG. Der jüngste laufende Fall ist die VARTA AG. Alle diese Restrukturierungen teilen eine Gemeinsamkeit: Die bestehenden Gesellschafter schieden zwangsweise und kompensationslos aus „ihrer“ Gesellschaft aus. Die Möglichkeit, einen Beitrag zu der Sanierung zu leisten und Teil der Fortführungslösung zu werden, bestand nicht oder nur begrenzt. Aus „Sanieren oder Ausscheiden“ wird „Sanieren durch Ausscheiden“. Die andere, positive Seite: Gerade in Zeiten akuter Unternehmenskrisen erweist sich das StaRUG als valider und gangbarer Weg, um die drohende Insolvenz abzuwenden, und hat damit seine Praxistauglichkeit und damit seine Legitimation nachgewiesen. Die Frage nach der Einbeziehung der Gesellschafter bleibt jedoch umstritten.
Diese aktuellen Fälle zeigen auf, dass das Spannungsfeld zwischen Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht in der Praxis noch lange nicht abgebaut ist. Im Gegenteil formiert sich erheblicher Widerstand im Lager der Gesellschafter (und der Gesellschaftsrechtler) gegen den klaren Trend, den Restrukturierungen nach dem StaRUG jüngst eingeschlagen haben. Dieses Spannungsfeld wollen wir mit unserem hochkarätigen Panel beleuchten.
Dabei soll es auch um die Frage gehen, welche Schutzmaßnahmen Gesellschafter in der Praxis ergreifen können. So stützte etwa das AG Hamburg mit Beschluss vom 17. März 2023 die These, dass ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG von einem Geschäftsführer nicht ohne Gesellschafterbeschluss im Rücken angezeigt werden kann. Hiergegen steht nun teilweise der jüngste Beschluss des OLG Stuttgart vom 21. August 2024, in welchem entschieden wurde, dass in akuten Krisenlagen, in denen eine Insolvenz unmittelbar droht, ein Gesellschafterbeschluss zur Einleitung eines StaRUG-Verfahrens unter bestimmten Voraussetzungen entbehrlich sein kann.
Den Impulsvortrag zum Einstieg in den Abend wird
Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU),
eine Koryphäe für Unternehmens- und Insolvenzrecht der Wirtschaftsuniversität Wien halten, bevor wir in die Paneldiskussion zusammen mit
Dr. Janina Schmidt-Keßler, Head of Corporate Legal & Board Affairs, HCOB
und
Dr. Jan-Philipp Praß, Counsel, Restrukturierung, WILLKIE
einsteigen.
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